Der Schutzvertrag
Er dient zur gegenseitigen Absicherung.
Im Schutzvertrag verpflichtet sich der Übernehmer eines Tieres, es immer artgerecht zu halten, es gut zu pflegen und bei Krankheiten und Verletzungen umgehend den Tierarzt aufzusuchen.
Katzen müssen spätestestens zur Geschlechtsreife kastriert werden.Es darf auf keinen Fall gezüchtet werden, um weiteres Tierelend zu verhindern.
Tiere aus Tierschutzorganisationen dürfen niemals ohne Einwilligung der Organisation an Dritte weitergegeben werden. Sollte das Tier nicht mehr gehalten werden können, ist es an die Verantwortlichen zurück zu geben.
Der zukünftige Tierhalter erklärt sich weiters mit einem angekündigten späteren Besuch von Mitarbeitern der Organistation einverstanden, um sich vom Wohlergehen des Tieres überzeugen zu können.
Mit seiner Unterschrift verpflichtet sich der Tierhalter, wie bei jedem anderen privatrechtlichen Vertrag auch, die Vertragsbedingungen einzuhalten.
Sollte es sich zeigen, dass das Tier entgegen diesen schriftlichen Vereinbarungen leben muss, hat der Tierschutz aufgrund dieser Schutzverträge eine solide Handhabe gegen den Tierhalter.
Diese Maßnahme geschieht ausschließlich zum Schutz des vermittelten Tieres!
Ein ehrlicher Interessent und Tierfreund wird diese Vorsichtsmaßnahme zweifellos verstehen und anstandslos solch einen Schutzvertrag unterzeichnen.
Jeder Interessent bekommt natürlich den vollständigen Schutzvertrag rechtzeitig vor der Übergabe zur genauen Ansicht.