Für eine Vergabe unbedingt notwendig sind ...
- Schutzvertrag (Wichtig: Kastration vor Geschlechtreife im Alter von 5-7 Monaten)
- Einmaliges Entrichten der Schutzgebühr
- Haltung mit uneingeschränktem Zugang der Tiere zum Großteil des menschlichen Wohnbereichs
- Freigangsmöglichkeit in gefahrenarmer Umgebung bzw. ohne direktem Zugang zu einer stark befahrenen Strasse oder gesicherter Freigang
- Wohnungshaltung NUR in Ausnahmefällen – wird extra bei dem Tier angegeben
- Katzentür / Katzenklappe ins Freie! Oder adäquater Unterschlupf (Hütte, Schuppen, usw)
- Haltung zu zweit oder in Gruppen (Ausnahme: erwachsene mit Artgenossen unverträgliche Tiere)
- Mindestalter bei Babykatzen 10 Wochen – Bei Kitten muss ein verspielter Artgenosse (idealerweise im ähnlichem Alter) vorhanden sein oder dazu adptiert werden
Auf Wunsch des Interessenten: Gesundheitstests:
Es besteht die Möglichkeit die Wunschkatze(n) auf diverse Krankheiten testen zu lassen, die Kosten müssen vorab auf das NotFellchen-Konto überwiesen werden, und es besteht kein Recht auf Zurückerstattung. Die Befunde werden selbstverständlich dem Interessenten ausgehändigt.